Bewerbung bis: 16.08.2026

Sozialarbeiter*in „Vormundschaften“ (m/w/d)

Fachbereich Jugend und Schule

Im Fachbereich Jugend und Schule ist in der Abteilung „Präventive Jugendhilfe“ im Team „Institutioneller Kinderschutz, Prävention, Frühe Hilfen, Bestellte Pflegschaften, Vormundschaften“ (FB 45/410) ab dem 15.12.2026 die Funktion als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in „Vormundschaften“ (m/w/d) in einem Stundenumfang von 39 Stunden befristet zur Vertretung einer schwangerschaftsbedingten Abwesenheit mit voraussichtlich anschließender Elternzeit zu besetzen.

Die Aufgaben der Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt.
Die*Der Vormund*in ist im zivil-/familiengerichtlichen Sinne die*der umfassende Vertreter*in der*des Minderjährigen, für die*den eine Vormundschaft seitens des Familiengerichtes beschlossen wurde oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Vormundschaft eingetreten ist (gesetzliche Amtsvormundschaft).
Gleiches gilt im Rahmen einer Pflegschaft für die*den Pfleger*in im jeweils benannten Vertretungsbereich.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschränken sich Vormundschaft/Pflegschaft nicht ausschließlich auf die rechtgeschäftliche Stellvertretung der*des Minderjährigen, sondern umfassen weitergehend die Vertretung der*des Minderjährigen in allen Belangen der Personen- und Vermögenssorge (bzw. der jeweiligen der*dem Pfleger*in übertragenen Vertretungsbereiche).
Die*der Vormund*in tritt nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Vormundschaft, und zwar hinsichtlich der Rechte als auch der Pflichten, praktisch an die Stelle sorgeberechtigter und –verpflichteter Eltern. So wie für sorgeberechtige und verpflichtete Eltern nach dem Gesetz eine Garantenstellung mit daraus resultierenden Garantenpflichten begründet ist, erzeugen die gesetzlichen Vorschriften für die*den Vormund*in eine sachgleiche Garantenstellung zur Sicherstellung des Kindeswohls.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Führen von gesetzlichen und bestellten Vormundschaften gemäß BGB und SGB VIII
  • rechtliche Vertretung von Minderjährigen in der gesamten elterlichen Sorge oder Teilbereichen
  • Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung von Minderjährigen
  • regelmäßiger persönlicher Kontakt zu Minderjährigen in deren üblichen Umgebung
  • Einleitung und Führung von gerichtlichen Verfahren zur Vertretung von Minderjährigeninteressen
  • Sicherstellung des Schutzes von Minderjährigen bei Vernachlässigung, körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung
  • Beantragung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Sozialleistungen
  • Zusammenarbeit mit Kooperationspartner*innen wie Einrichtungen und Personen der Jugendhilfe
  • Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien von Minderjährigen

Das bringen Sie mit

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) als Sozialarbeiter*in (m/w/d) bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung
  • Grundwissen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Familienrecht und in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Kenntnisse über Kindeswohlgefährdungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Institutionen innerhalb und außerhalb der Verwaltung
  • Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Belastbarkeit
  • Organisationsfähigkeit

Das bieten wir

  • Arbeiten bei einer der drei größten Arbeitgeber*innen der Region mit rund 6.600 Mitarbeitenden
  • Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
  • respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
  • Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • flexible Arbeitszeitmodelle (wie bspw. Mobile Arbeit)
  • Jobticket für den ÖPNV
  • Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
  • ein umfassendes Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
  • einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche

Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, wie mobiles Arbeiten. Diese orientieren sich an dienstlichen Belangen sowie den verschiedenen Lebensmodellen.

Der Auswahlprozess zur Besetzung der Funktion setzt sich zusammen aus einer Vorauswahl und einem sich anschließenden Auswahlverfahren.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive eines Anschreibens mit Bewerbungsmotivation, eines Lebenslaufes, Zeugnissen und Prüfungs-/Beschäftigungsnachweisen.

Anhänge

Nutzen Sie unsere Online-Bewerbung. In Ausnahmefällen können Sie Ihre Bewerbung postalisch einreichen:
Stadt Aachen, Fachbereich Personal und Organisation, FB 11/310 – z.H. Fr. May, 52058 Aachen

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Bewerbungsprozess der Stadt Aachen

Die Bewerbung erfolgt online über das Karriereportal mit folgenden Unterlagen: Anschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse und Nachweise.

Die Bewerbung wird auf Vollständigkeit geprüft und ggf. werden Unterlagen nachgefordert.

Nach Ende der Ausschreibungsfrist beginnt die Vorauswahl. Gemeinsam mit dem Fachbereich werden alle Bewerbungen sorgfältig geprüft und entschieden, wer zum Auswahlverfahren eingeladen wird.

Dieser wichtige Schritt kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Die Einladung zum Auswahlverfahren erfolgt per Mail. Details zum Ablauf und zur Vorbereitung sind in der Einladung (FAQ) enthalten.

Alle Teilnehmer*innen des Auswahlverfahrens werden telefonisch informiert.

Bewerber*innen, die nicht zum Auswahlverfahren eingeladen werden, erhalten eine schriftliche Absage.

Das Gleichstellungsbüro, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung der Stadt Aachen müssen der Einstellung zustimmen. Im Anschluss wird das verbindliche Einstellangebot per Post verschickt.