Im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist in der Abteilung „Jugend“ (FB 45/300) ab dem 01.01.2025 die Funktion der Sachbearbeitung „Beratung und Unterstützung in Vaterschaftsfragen, Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften“ (m/w/d) befristet bis zum 31.08.2026 in Teilzeit mit 22,5 Stunden zu besetzen.
Obgleich die Funktion befristet zu besetzen ist, wird mit Bewerber*innen, die
über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt
für den allgemeinen Verwaltungsdienst oder einer vergleichbaren Qualifikation (z.B. Diplom-Finanzwirt*in (m/w/d) bei der Finanzverwaltung, Diplom-Rechtspfleger*in (m/w/d) im Justizdienst) verfügen, ein dauerhaftes Dienstverhältnis abgeschlossen.
Bei vorliegen der erfolgreichen Absolvierung des Verwaltungslehrgangs II oder eines vergleichbaren Studienabschluss
(z.B. Bachelor oder Diplom im Bereich Verwaltungsmanagement) wird ein Dauerarbeitsverhältnis im Umfang von 19,5 Stunden abgeschlossen.
Der weitere Einsatz nach Ablauf des befristeten Einsatzes
erfolgt bedarfsorientiert.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- rechtliche Beratung und Unterstützung alleinerziehender Mütter und Väter bei der Ausübung der Personensorge, insbesondere bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach bürgerlichem Recht und der Klärung der Abstammung des Kindes auf der Grundlage des SGB VIII/BGB
- rechtliche Beratung von Müttern und Vätern auf der Grundlage des SGB VIII/BGB, die nicht miteinander verheiratet sind, über die Abgabe einer Sorgeerklärung und die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- rechtliche Beratung und Unterstützung junger Volljähriger auf der Grundlage des SGB VIII/BGB bei der außergerichtlichen Geltendmachung ihrer privatrechtlichen Unterhaltsansprüche gegenüber beiden Elternteilen
- Entwicklung und Gestaltung individueller und einvernehmlicher außergerichtlicher Unterhaltsregelungen mit den Beteiligten im Interesse des Kindes
- gesetzliche Vertretung von minderjährigen Kindern (Beistandschaft) zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Realisierung der Unterhaltsansprüche einschließlich gerichtlicher Geltendmachung
- Beurkundung u.a. von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen
Das bringen Sie mit
- Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt (bisher gehobener Dienst) für den allgemeinen Verwaltungsdienst oder die erfolgreiche Absolvierung des Verwaltungslehrgangs II oder einen vergleichbaren Studienabschluss (z.B. Diplom-Finanzwirt*in (m/w/d) bei der Finanzverwaltung, Diplom-Rechtspfleger*in (m/w/d) im Justizdienst, Bachelor oder Diplom im Bereich Verwaltungsmanagement).
- Alternativ verfügen Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom) in einer für den Tätigkeitsbereich einschlägigen Fachrichtung (vorzugsweise Rechtspflege oder Rechtswissenschaften mit 1. Staatsexamen) und können idealerweise entsprechende Berufserfahrung im öffentlichen Dienst nachweisen
- oder
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (Bachelor/Diplom) und erfüllen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit und Ihrer Berufserfahrung im öffentlichen Dienst die tätigkeitsbezogenen Anforderungen des Aufgabegebietes. - Sie verfügen über Kenntnisse im Privatrecht/Familienrecht. Insbesondere sind detaillierte Kenntnisse im Abstammungs- und Unterhaltsrecht für eine sachgerechte Aufgabenerledigung von Vorteil.
- Der Arbeitsbereich ist geprägt durch die sich häufig ändernden gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung, die zudem immer komplexer werden. Dies erfordert insbesondere eine ständige Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse.
- Teamfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Durchsetzungsfähigkeit
- Einfühlungsvermögen
- Belastbarkeit
Das bieten wir
- Arbeiten bei einer der drei größten Arbeitgeber*innen der Region mit rund 6.300 Mitarbeitenden
- Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
- respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
- Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- flexible Arbeitszeitmodelle (wie bspw. Mobile Arbeit)
- Jobticket für den ÖPNV
- Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
- ein umfassendes Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
- einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, wie mobiles Arbeiten. Diese orientieren sich an dienstlichen Belangen sowie den verschiedenen Lebensmodellen.
Der Auswahlprozess zur Besetzung der Funktion setzt sich zusammen aus einer Vorauswahl und einem sich anschließenden Auswahlverfahren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive eines Anschreibens mit Bewerbungsmotivation, eines Lebenslaufes, Zeugnissen und Prüfungs-/Beschäftigungsnachweisen.