Im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sind in der Abteilung „Jugend“ (FB 45/300) fortlaufend Funktionen als
Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d)
in Voll- und Teilzeit (mindestens 19,5 Stunden) zunächst befristet zu besetzen. Perspektivisch werden jedoch Übernahmen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angestrebt.
Die Stellen sind nach Entgeltgruppe S 14 des am 01. Juli 2015 in Kraft getretenen Tarifvertrages für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bewertet.
Die Aufgaben der Jugendhilfe sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Oberster Auftrag der Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.
Die Tätigkeit der Mitarbeiter*innen der Sozialraumteams I – IX schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren und sichert Maßnahmen zu ihrem Wohl. Das staatliche Wächteramt (Art. 6 Grundgesetz) und der daraus abgeleitete Schutzauftrag (§ 8a, § 42, § 50 SGB VIII) prägen die Arbeit hierbei nachhaltig.
Beratungsleistung, Einleitung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe und die hiermit einhergehenden Klärungsprozesse stehen damit stets in engem Einklang. Aufgrund dieser Garantenstellung ergibt sich auch die Komplexität der Aufgabenerfüllung.
Weitere Informationen zur Abteilung Jugend und der Tätigkeiten der Sozialraumteams I – IX finden Sie hier: https://serviceportal.aachen.de/suche/-/egov-bis-search/institution/46849.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung
- Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Konfliktsituationen
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, häuslicher Gewalt, Trennung und Scheidung
- bei Bedarf, Vermittlung von geeigneten und qualifizierten Jugendhilfemaßnahmen (Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen)
Das bringen Sie mit
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom) als Sozialarbeiter*in (m/w/d) bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung.
- Sie verfügen über Grundwissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und sind bereit, dieses zu vertiefen.
- Kenntnisse über Merkmale von und Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung haben Sie sich bereits angeeignet.
- Sie arbeiten gerne mit Familien, jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern und sind in der Lage, zu diesen Beziehungen aufzubauen.
- Sie verfügen über Kenntnisse der Bedarfslagen von Neugeborenen und Kleinkindern sowie entwicklungspsychologische Kenntnisse.
- Sie sind bereit mit anderen Institutionen innerhalb und außerhalb der Verwaltung (z.B. Sozialamt, Gesundheitsamt, Schulen, Heimen, freie Wohlfahrtsverbänden etc.) kooperativ zusammenzuarbeiten.
- Sie zeichnen sich durch hohe Flexibilität und Sensibilität für die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Bedarfe sowie die Problemlagen von Familien aus.
- Einfühlungsvermögen, Kooperationsfähigkeit und Interkulturelle Kompetenz sind für Sie selbstverständlich.
- Sie verfügen über Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen.
- Sie sind belastbar, arbeiten sehr selbstständig und sind in der Lage, Ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten.
- Sie haben Kenntnisse im Umgang mit der bei der Stadt Aachen eingesetzten Standardsoftware (Word, Excel etc.) und sind bereit, sich mit den verwaltungs- und finanztechnischen EDV-Anforderungen der Arbeit auseinander zu setzen.
Das bieten wir
- Arbeiten bei der zweitgrößten Arbeitgeberin der Region
- Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
- respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
- Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Gleitzeit und flexible Arbeitszeitmodelle
- Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
Die Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist möglich unter der Maßgabe, dass eine ganztägige Besetzung bzw. eine Besetzung im Rahmen der Sollarbeitszeit (mind. 19,5 Stunden) sichergestellt ist. Die jeweiligen Arbeitszeiten für Teilzeitkräfte sind daher in Absprache mit der Fachbereichsleitung festzulegen.
Der Auswahlprozess zur Besetzung der Funktion setzt sich zusammen aus einer Vorauswahl und einem sich anschließenden Auswahlverfahren.