"Die Arbeit beim OSD erfordert ein hohes Maß an Rechtssicherheit und viel Fingerspitzengefühl"
Arbeiten beim Ordnungsamt
Eine verantwortungsvolle Aufgabe
Die Hauptaufgabe des OSD liegt in der Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als gesetzliche Grundlage dienen hierfür das Ordnungsbehörden- sowie das Polizeigesetz NRW. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen existiert die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen“ (Aachener Straßenverordnung), die das öffentliche Leben in der Stadt Aachen regelt.
Nach den oben aufgeführten gesetzlichen Grundlagen stehen den Vollzugsbediensteten des OSD ähnliche Rechte wie der Polizei zur Verfügung. Dies erfordert ein hohes Maß an Rechtssicherheit der Beschäftigten des OSD. So versucht der OSD zuerst, störende Sachverhalte kommunikativ zu beseitigen. Sollte dies jedoch nicht funktionieren, werden die zustehenden Befugnisse auch angewandt.
Der OSD setzt konsequent die in Landes- und Bundesgesetzen bestehenden Verwarnungs- und Bußgeldkataloge um. Wer Müll wegwirft oder sich unsachgemäß im öffentlichen Raum verhält, dem drohen Verwarngelder. Diese reichen von 10,00 € bis zu 55,00 €. Einzelheiten können Sie in den Verwarnungsgeldkatalogen nachlesen.
Schwerpunkte des OSD im Überblick
- Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen der „Aachener Straßenverordnung“ und der Sondernutzungssatzung
- Jugendschutzkontrollen
- Bearbeitung von Beschwerden über Lärm- und Geruchsbelästigung
- Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes NRW
- Gewerbeüberwachung, Gaststättenüberwachung
- Überwachung der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen in großen, nicht alltäglichen Einsatzlagen, z.B.: Koordinierung bei der Entschärfung von Kampfmitteln