Arbeiten im ruhenden Verkehr

Eine verantwortungs­volle Aufgabe

Die Hauptaufgabe bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Kontrolle und Ahndung von Halte- und Parkverstößen. Hierdurch leisten die eingesetzten Mitarbeiter*innen einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit. Im Straßenverkehr gelten verbindliche Regeln, die zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden eingehalten werden müssen.
Als gesetzliche Grundlage dienen unter anderem die StVO, das OWiG, und das StVG, wie auch die BKatV und die StVZO.
Die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs wenden die geltenden Verwarnungs- und Bußgeldregelungen konsequent an. Wer falsch parkt oder es unterlässt, seine Hauptuntersuchung rechtzeitig durchzuführen, dem drohen Verwarngelder, die im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt sind. Bei Behinderung wird das Fahrzeug gegebenenfalls auch abgeschleppt.

Übersicht der grundsätzlichen Aufgaben im ruhenden Verkehr

  • Kontrolle und Ahndung von Parkverstößen
  • Ahndung von TÜV-Verstößen
  • Ahndung von Verstößen im Zusammenhang mit der Umweltplakette
  • Durchführung von Abschleppmaßnahmen
  • Feststellung abgemeldeter Fahrzeuge
  • Meldung von fehlerhaften Beschilderungen oder Markierungen
  • Ansprechpartner*in für Bürger*innen

Aktuelle Stellenangebote

Bewerbungs­hinweise

Die Stadt Aachen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir streben an, dass sich die gesell­schaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten wider­spiegelt und begrüßen deshalb Bewerbungen von qualifizierten Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität und Orientierung. Bewerbungen schwer­behinderter Menschen werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.