Bewerbung bis: 30.11.2025

Sachbearbeitung „Heranziehung“ (m/w/d)

Fachbereich Jugend und Schule

Im Fachbereich Jugend und Schule ist in der Abteilung „Präventive Jugendhilfe“ (FB 45/400) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Heranziehungsbereich der Unterhaltsvorschusskasse in Vollzeit zu besetzen. Darüber hinaus ist eine weitere Stelle im Rahmen einer Krankheitsvertretung befristet in Vollzeit zu besetzen.

Obgleich die Krankheitsvertretung befristet zu besetzen ist, wird ein
Dauerarbeitsverhältnis mit den Bewerber*innen abgeschlossen, welche die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt für den allgemeinen Verwaltungsdienst oder die erfolgreiche Absolvierung des bzw. die laufende Teilnahme am Verwaltungslehrgang(s) II oder einen vergleichbaren Studienabschluss (z.B. Diplom-Finanzwirt*in (m/w/d) bei der Finanzverwaltung, Diplom-Rechtspfleger*in (m/w/d) im Justizdienst, Bachelor oder Diplom im Bereich Verwaltungsmanagement) vorweisen können. Der weitere Einsatz nach Ablauf des befristeten Einsatzes erfolgt bedarfsorientiert.

Die Stellen sind nach Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW bewertet.

Sofern kein Unterhalt gezahlt wird oder auch wenn der gezahlte Unterhalt unter dem Mindestunterhalt liegt, kann bei der Unterhaltsvorschusskasse ein Unterhaltsvorschuss als staatliche Unterhaltsersatzleistung beantragt werden.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Geltendmachung und Durchsetzung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen
  • Prüfung der Unterhaltsfähigkeit und Bezifferung der Höhe der Unterhaltspflicht nach den Bestimmungen des BGB und den Leitlinien des OLG Köln
  • Fertigung von Zahlungsaufforderungen
  • Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen nach der Zivilprozessordnung (u.a. Sach-, Konten- und Lohnpfändungen)
  • Erwirkung von Unterhaltstiteln im Mahn- und vereinfachten oder streitigen Verfahren
  • Beantragung der Eintragung von Rechtsnachfolgen auf Unterhaltstiteln
  • Abzweigung nach § 48 Ersten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosen-/Krankengeld, Renten, etc.)
  • Bearbeitung von Stundungsanträgen
  • Überwachung von Zahlungseingängen
  • Überwachung von Insolvenzverfahren
  • Fertigung von Niederschlagungen
  • Bei Fragen zum Aufgabengebiet bzw. Stellenprofil informieren Sie sich gerne bei der angegebenen Kontaktperson

Das bringen Sie mit

  • die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt für den allgemeinen Verwaltungsdienst oder die erfolgreiche Absolvierung des bzw. die laufende Teilnahme am Verwaltungslehrgang(s) II oder einen vergleichbaren Studienabschluss (z.B. Diplom-Finanzwirt*in (m/w/d) bei der Finanzverwaltung, Diplom-Rechtspfleger*in (m/w/d) im Justizdienst, Bachelor oder Diplom im Bereich Verwaltungsmanagement)
  • oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) aus den Bereichen Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften (z.B. 1. oder 1. u. 2. Staatsexamen) oder einer vergleichbaren Fachrichtung und können idealerweise entsprechende Berufserfahrung im öffentlichen Dienst nachweisen.
  • oder einen erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte*r (m/w/d) oder den erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrgangs I und Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in einem mindestens nach EG 8 TVöD bewerteten Sachgebiet.
    Erwartet wird in diesem Fall die Bereitschaft, an einer internen beruflichen Qualifizierung (Verwaltungslehrgang II) teilzunehmen.
  • oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt und Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in einem mindestens nach Besoldungsgruppe A 8 LBesO A NRW bewerteten Sachgebiet und die erfolgreiche Beendigung der beamtenrechtlichen Probezeit
    Erwartet wird in diesem Fall die Bereitschaft zur Teilnahme am Qualifizierungsaufstieg, um den Laufbahnwechsel vollziehen zu können. Ohne entsprechende Qualifizierung ist eine Beförderung nur bis A 9 ohne Zulage möglich.
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Verhandlungsgeschick

Wünschenswert

  • Kenntnisse im Unterhaltsrecht

Das bieten wir

  • Arbeiten bei einer der drei größten Arbeitgeber*innen der Region mit rund 6.600 Mitarbeitenden
  • Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
  • respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
  • Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • flexible Arbeitszeitmodelle (wie bspw. Mobile Arbeit)
  • Jobticket für den ÖPNV
  • Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
  • ein umfassendes Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
  • einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche

Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, wie mobiles Arbeiten. Diese orientieren sich an dienstlichen Belangen sowie den verschiedenen Lebensmodellen.

Der Auswahlprozess zur Besetzung der Funktion setzt sich zusammen aus einer Vorauswahl und einem sich anschließenden Auswahlverfahren.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive eines Anschreibens mit Bewerbungsmotivation, eines Lebenslaufes, Zeugnissen und Prüfungs-/Beschäftigungsnachweisen.

Anhänge

Nutzen Sie unsere Online-Bewerbung. In Ausnahmefällen können Sie Ihre Bewerbung postalisch einreichen:
Stadt Aachen, Fachbereich Personal und Organisation, FB 11/310 – z.H. Frau May, 52064 Aachen

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Bewerbungsprozess der Stadt Aachen

Die Bewerbung erfolgt online über das Karriereportal mit folgenden Unterlagen: Anschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse und Nachweise.

Die Bewerbung wird auf Vollständigkeit geprüft und ggf. werden Unterlagen nachgefordert.

Nach Ende der Ausschreibungsfrist beginnt die Vorauswahl. Gemeinsam mit dem Fachbereich werden alle Bewerbungen sorgfältig geprüft und entschieden, wer zum Auswahlverfahren eingeladen wird.

Dieser wichtige Schritt kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Die Einladung zum Auswahlverfahren erfolgt per Mail. Details zum Ablauf und zur Vorbereitung sind in der Einladung (FAQ) enthalten.

Alle Teilnehmer*innen des Auswahlverfahrens werden telefonisch informiert.

Bewerber*innen, die nicht zum Auswahlverfahren eingeladen werden, erhalten eine schriftliche Absage.

Das Gleichstellungsbüro, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung der Stadt Aachen müssen der Einstellung zustimmen. Im Anschluss wird das verbindliche Einstellangebot per Post verschickt.