Der Fachbereich Recht FB 30 berät die Fachbereiche und Eigenbetriebe der Stadt Aachen in ganz unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen. Wir vertreten die städtischen Interessen in Verfahren der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit in allen Instanzen. Auch in Verfahren der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit I. Von A wie Abfallrecht bis W wie Wasserrecht sind die Themen breit gefächert und vielfältig.