Fachbereich Recht FB 30

Der Fachbereich Recht FB 30 berät die Fachbereiche und Eigenbetriebe der Stadt Aachen in ganz unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen. Wir vertreten die städtischen Interessen in Verfahren der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit in allen Instanzen. Auch in Verfahren der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit I. Von A wie Abfallrecht bis W wie Wasserrecht sind die Themen breit gefächert und vielfältig.