Die Stadt Aachen hat sich auf der Grundlage des Masterplans Aachen*2030 und der Mobilitätsstrategie 2030 in den kommenden Jahren ehrgeizige Projekte zugunsten einer nachhaltigen Stadtentwicklung vorgenommen. Umfassende Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland dienen etwa der Erneuerung der Versorgungsinfrastruktur, der Inangriffnahme der Wärmewende, der Umsetzung der Mobilitätswende, dem Ausbau der Telekommunikationsnetze, der Schaffung neuer Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum, der vielseitigen, kreativen Nutzung von Straßen und Plätzen durch die Stadtgesellschaft und der Klimawandelfolgenanpassung.
Die Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen nimmt die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Sie ist zuständig für Verkehrsanordnungen im Regel- wie im Baustellenbetrieb und regelt die Baustellenlandschaft innerhalb des Stadtgebietes mit besonderem Fokus auf das öffentliche Straßenland und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen im öffentlichen Straßenraum. Auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen prüft und ermöglicht sie im Zusammenspiel mit zahlreichen externen und internen Partner*innen Nutzungen, die die Attraktivität des öffentlichen Raums erhöhen und dabei den barrierefreien Gemeingebrauch ebenso wie den jeweiligen Straßen- bzw. Platzcharakter, das Stadtbild und die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen.
Bei der Stadt Aachen ist im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur in der Abteilung „Straßenverkehr und Sondernutzungen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Sachbearbeitung „Sondernutzung“ (m/w/d) in Vollzeit unbefristet zu besetzen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gern. § 45 StVO (temporäre Haltverbote)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gern. § 46 StVO (Handwerkerparkausweise, Schwerbehindertenausweise, Parkausweise für soziale Dienste etc.)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des Parkens, von der Bedienung der Parkscheinpflicht, von Fahrverboten z.B. in der Umweltzone etc.
- Publikumsverkehr z.B. umfangreicher Telefonkontakt sowie Außendiensttätigkeiten
Das bringen Sie mit
- die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt für den allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder einen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I bzw. die aktuelle Teilnahme oder Zulassung zum
Verwaltungslehrgang I oder eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Kauffrau*Kaufmann (m/w/d) für Büromanagement im kommunalen öffentlichen Dienst NRW - oder eine abgeschlossene dreijährige kaufmännische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (idealerweise als Justizfachangestellte*r (m/w/d), Notarfachangestellte*r (m/w/d), Sozialversicherungsfachangestellte*r (m/w/d) etc.) mit einer der Ausbildung entsprechenden Berufserfahrung von zwei Jahren.
In Abhängigkeit von der vorhandenen Qualifikation wird die Bereitschaft zur Teilnahme an einer internen beruflichen Qualifizierung (Basis- und ggf. Aufbaulehrgang bzw. Verwaltungslehrgang I) erwartet. - Bereitschaft, sich in die notwendige gesetzlichen Regularien einzuarbeiten
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- freundliches und sicheres Auftreten
- Durchsetzungsvermögen, Einsatzfreude und Flexibilität
Wünschenswert
- Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und/oder allgemeinen Ordnungsrecht
- gute Ortskenntnisse im Aachener Stadtgebiet
- gutes räumliches Vorstellungsvermögen
- technisches Verständnis
- Führerschein Klasse B
Das bieten wir
- Arbeiten bei der zweitgrößten Arbeitgeberin der Region mit rund 6.000 Mitarbeitenden
- Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
- respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
- Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- flexible Arbeitszeitmodelle (wie bspw. Mobile Arbeit)
- Jobticket für den ÖPNV
- Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
- ein umfassendes Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
- einen sicheren Arbeitsplatz mit unbefristetem Arbeitsvertrag
- einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
Die Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist möglich unter der Maßgabe, dass eine ganztägige Besetzung sichergestellt ist. Die jeweiligen Arbeitszeiten für Teilzeitkräfte sind daher in Absprache mit der Fachbereichsleitung festzulegen.
Der Auswahlprozess zur Besetzung der Funktion setzt sich zusammen aus einer Vorauswahl und einem sich anschließenden Auswahlverfahren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive eines Anschreibens mit Bewerbungsmotivation, eines Lebenslaufes, Zeugnissen und Prüfungs-/Beschäftigungsnachweisen.