Bäume haben seit jeher für den Menschen eine große Bedeutung, die nicht zuletzt in Zeiten des Klimawandels immer deutlicher hervortritt, gerade in besiedelten Bereichen. Bäume produzieren Sauerstoff, binden Kohlendioxid und kühlen die Luft. Sie bieten zahlreichen Pflanzen- und Tierarten Lebens- und Rückzugsräume.
Der Schutz des Baumbestandes hat daher einen hohen Stellenwert. In Aachen sind die Baumschutzsatzung für den besiedelten Bereich und der Landschaftsplan für den sog. Außenbereich die wesentlichen Instrumente dieses Ziel zu erreichen.
Zuständig für diese wichtige Aufgabe ist in Aachen die Abteilung „Untere Naturschutzbehörde, Arten- und Baumschutz“ im Fachbereich Umwelt und Klima.
Zur Stärkung des Teams „Baumschutz“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als technische*r Sachbearbeiter*in (m/w/d) unbefristet zu besetzen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Bearbeitungen von Anträgen gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Aachen
- Bearbeitung von Bauanträgen und Planvereinbarungen, im Außenbereich soweit Baumschutzbelange betroffen sind
- Sachverhaltsermittlung vor Ort
- Im Bedarfsfalle Beratung, Prüfung und ggfls. Entwicklung planerischer Alternativen einschließlich entsprechender Abstimmungen und Verhandlungen mit Antragsteller*innen (Bauherren, Architekt*innen etc) oder Vorhabenträger*innen
- Erstellung von Fachstellungnahmen zu den relevanten Baumschutzaspekten, inkl. Festlegung von Auflagen zum Baumschutz und Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen
- Beratung der zuständigen Mitarbeiter*innen der unteren Naturschutzbehörde (insbes. Anträge gem. Landschaftsplan)
- Prüfung und Ahndung gemeldeter Verstöße gegen die Baumschutzsatzung, ggfls Veranlassung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit zu Baumschutzangelegenheiten
Das bringen Sie mit
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum*zur Gärtner*in mit den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau oder Baumschule und Erfahrung im Bereich der Baumpflege, idealerweise mit einer Zertifizierung als European Tree Worker und einer LWK-/FLL Zertifizierung Baumkontrolleur*in. Von Vorteil ist ein Zertifikat als European Tree Technician.
Alternativ sind Sie geprüfte*r Fachagrarwirt*in Baumpflege (Bachelor Professional) - Umfassende Fachkenntnisse der Baumarten, der Baumpflege sowie Kenntnisse zur Beurteilung von Bäumen, möglicher Schadsymptome und Vitalitätsstufen
- Kenntnisse der wichtigsten technischen Regeln insbesondere in Bezug auf Baumpflege und Verkehrssicherung etc. (z.B. FLL-Regeln u.a.)
- Grundkenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungsrecht bzw. die Bereitschaft sich im notwendigen Umfang in diese Bereiche einzuarbeiten.
- Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, sicheres Auftreten und Konfliktfähigkeit
- Bereitschaft und Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Entscheiden und Handeln
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Bereitschaft und körperliche Fitness zur Wahrnehmung von Außenterminen auch in unwegsamem Gelände
Das bieten wir
- Arbeiten bei einer der drei größten Arbeitgeber*innen der Region mit rund 6.300 Mitarbeitenden
- Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
- respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
- Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- flexible Arbeitszeitmodelle
- Jobticket für den ÖPNV
- Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
- ein umfassendes Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
- einen sicheren Arbeitsplatz mit unbefristetem Arbeitsvertrag
- einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, wie mobiles Arbeiten. Diese orientieren sich an dienstlichen Belangen sowie den verschiedenen Lebensmodellen.
Der Auswahlprozess zur Besetzung der Funktion setzt sich zusammen aus einer Vorauswahl und einem sich anschließenden Auswahlverfahren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive eines Anschreibens mit Bewerbungsmotivation, eines Lebenslaufes, Zeugnissen und Prüfungs-/Beschäftigungsnachweisen.
Die Eingruppierung von Beschäftigten erfolgt in Abhängigkeit von der vorliegenden Qualifikation maximal bis zur EG 9a TVöD.